Volkswagen kündigt Tarifverträge gehört heute zu den stark steigenden Suchanfragen in Deutschland. Der konkrete Anlass ist eine Mitteilung der Volkswagen AG vom 30. September 2026: Das Unternehmen hat mehrere Tarifverträge fristgerecht zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Gleichzeitig laufen sogenannte Revisionsgespräche mit der IG Metall über den Zukunftstarifvertrag.
Für Beschäftigte ist entscheidend, mehrere Dinge voneinander zu trennen. Die Kündigung bedeutet nicht, dass am nächsten Tag automatisch alle tariflichen Regelungen verschwinden. Volkswagen selbst verweist auf die gesetzliche Nachwirkung. Außerdem ist die im Zukunftstarifvertrag enthaltene Beschäftigungssicherung laut Unternehmen von der Kündigung ausdrücklich nicht betroffen.
Was hat Volkswagen genau angekündigt?
Volkswagen erklärte, verschiedene Tarifverträge zum Jahresende 2026 zu kündigen, um aus Sicht des Unternehmens Regelungen neu verhandeln zu können. Der Konzern begründet den Schritt mit Kostendruck, schwächerem wirtschaftlichem Umfeld und strukturellem Wettbewerb in der Autoindustrie.
Die Kündigung öffnet damit einen Verhandlungsraum. Sie ist nicht dasselbe wie ein fertiger neuer Tarifabschluss. Welche Regelungen am Ende geändert werden, hängt von den Verhandlungen zwischen Volkswagen und IG Metall ab.
Ändert sich für Beschäftigte sofort etwas?
Nach der eigenen Volkswagen-Mitteilung zunächst nicht. Das Unternehmen schreibt, dass die gekündigten Tarifverträge nach den gesetzlichen Regeln nachwirken. Vereinfacht bedeutet das: Eine Kündigung zum Jahresende ist nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass ab 1. Januar jede bisherige tarifliche Regelung ersatzlos entfällt.
Welche Wirkung eine Nachwirkung im Einzelfall hat, kann von der konkreten Regelung und dem Arbeitsverhältnis abhängen. Wer eine persönliche Entscheidung zu Vertrag, Versetzung, Altersteilzeit oder einer einzelnen Zulage treffen muss, sollte deshalb die konkrete tarifliche Regelung und gegebenenfalls die Beratung der zuständigen Arbeitnehmervertretung prüfen.
Was passiert mit der Beschäftigungssicherung?
Der wichtigste bestätigte Punkt ist: Der Zukunftstarifvertrag mit seiner Beschäftigungssicherung ist laut Volkswagen von der Kündigung der verschiedenen Tarifverträge ausdrücklich nicht betroffen. Auch die IG Metall betont in ihrer Kommunikation, dass die Beschäftigungssicherung nicht Teil dieser Kündigung ist.
Das heißt nicht, dass es keine Personalveränderungen geben wird. Volkswagen spricht weiter von sozialverträglichem Personalabbau und Kostensenkungen. Beschäftigungssicherung und Personalabbau schließen sich nicht vollständig aus, wenn Stellen beispielsweise über Altersteilzeit, Nichtnachbesetzung oder freiwillige Programme reduziert werden.
Welche Forderung stellt die IG Metall?
Für die Tarifrunde Volkswagen 2026 fordert die IG Metall 5 Prozent mehr Entgelt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zusätzlich soll es eine soziale Komponente geben, die niedrigere Entgeltgruppen besonders berücksichtigt.
Volkswagen lehnt diese Forderung in seiner aktuellen Kommunikation mit Verweis auf Kostendruck und das Marktumfeld ab. Damit liegen die Ausgangspositionen deutlich auseinander. Eine Forderung ist noch kein Tarifergebnis, und die Ablehnung des Unternehmens ist ebenfalls noch kein endgültiger Abschluss.
Wie viele Beschäftigte betrifft die VW-Tarifrunde?
Die IG Metall nennt rund 120.000 Beschäftigte, für die bei Volkswagen ein eigener Haustarifvertrag gilt. Anders als bei vielen anderen Autobauern gilt bei der Volkswagen AG also nicht einfach der regionale Flächentarif der Metall- und Elektroindustrie.
Der Haustarif orientiert sich zwar in Teilen an den Entwicklungen der Metall- und Elektroindustrie, wird aber separat für Volkswagen verhandelt. Deshalb sollten Beschäftigte Meldungen zur allgemeinen Metall-Tarifrunde nicht automatisch auf den VW-Haustarif übertragen.
Welche Termine sind jetzt wichtig?
Volkswagen und IG Metall haben sich darauf verständigt, die Gespräche in der zweiten Oktoberhälfte fortzusetzen. Die gekündigten Tarifverträge laufen nach der aktuellen Kündigung zum 31. Dezember 2026 aus beziehungsweise gehen in die rechtliche Nachwirkung über.
Für die Entgelttarifrunde ist außerdem relevant, dass die Friedenspflicht zum Jahreswechsel endet. Die IG Metall schreibt, dass ab 1. Januar Warnstreiks möglich sein können, wenn Verhandlungen keinen ausreichenden Fortschritt bringen. Das ist eine tarifrechtliche Möglichkeit, keine Aussage darüber, dass ein bestimmter Streik bereits beschlossen wäre.
Welche Regelungen könnten Gegenstand neuer Verhandlungen werden?
Volkswagen spricht allgemein von mehreren Tarifverträgen und von Regelungen, die angesichts des Kostendrucks angepasst werden sollen. Die IG Metall nennt in ihrer Reaktion unter anderem tarifliche Zulagen, Ausbildungsübernahmen und Schutzregelungen für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte als Punkte, die sie bedroht sieht.
Für Beschäftigte ist deshalb sinnvoll, nicht aus einer Schlagzeile abzuleiten, dass eine bestimmte Leistung bereits gestrichen wurde. Entscheidend ist, ob und wann es eine neue tarifliche Vereinbarung gibt und welche Übergangsregeln darin stehen.
Was bedeutet „Revisionsklausel“ im Zukunftstarifvertrag?
Der Zukunftstarifvertrag enthält eine Möglichkeit, die Vereinbarung zu überprüfen, wenn sich wesentliche wirtschaftliche Grundannahmen verändern. Sowohl Arbeitgeberseite als auch IG Metall haben diese Revisionsklausel gezogen. Damit wird der Vertrag nicht automatisch aufgehoben; vielmehr wird ein formeller Überprüfungs- und Verhandlungsprozess eröffnet.
Volkswagen verweist auf eine deutlich schwierigere Marktlage. Die IG Metall stellt dem die Interessen der Beschäftigten und ihre eigene Bewertung der Unternehmenslage gegenüber. Für Leser ist wichtig, diese beiden Positionen als Positionen der jeweiligen Tarifparteien zu verstehen.
Was sollten VW-Beschäftigte jetzt praktisch tun?
- Offizielle Mitteilungen von Volkswagen, IG Metall und Betriebsrat getrennt von Gerüchten lesen.
- Bei persönlichen Fragen prüfen, welcher konkrete Tarifvertrag auf das eigene Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
- Änderungen bei Zulagen oder Arbeitsbedingungen nicht allein aus Social-Media-Posts ableiten.
- Die Gespräche in der zweiten Oktoberhälfte und die eigentliche Tarifrunde zum Jahreswechsel verfolgen.
- Bei verbindlichen persönlichen Entscheidungen die zuständige Interessenvertretung oder fachkundige Beratung einbeziehen.
Was ist derzeit noch offen?
Offen ist vor allem, welche neuen Regelungen am Ende ausgehandelt werden. Es gibt noch keinen neuen Tarifabschluss, keine abschließende Liste aller künftigen Änderungen und keinen feststehenden Ausgang der Entgeltrunde. Auch die Frage, wie stark einzelne Standorte oder Beschäftigtengruppen betroffen sein könnten, lässt sich nicht aus der Kündigung allein beantworten.
Genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen bestätigtem Stand und Verhandlungsposition wichtig. Bestätigt sind Kündigungstermin, Nachwirkung, Fortbestand der Beschäftigungssicherung und die geplante Fortsetzung der Gespräche. Alles Weitere hängt vom Tarifprozess ab.
Die aktuelle Arbeitgeberposition steht in der Mitteilung der Volkswagen Group vom 30. September 2026. Die Gewerkschaftsposition und die 5-Prozent-Forderung finden sich bei der IG Metall zur Tarifrunde Volkswagen 2026. Weitere Verbraucher- und Alltagsthemen finden sich in Leben.






